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HöHENPASS Training

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Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen

Gesetzliche Grundlagen sowie ergänzende berufsgenossenschaftliche Richtlinien bilden die Basis für die Arbeit im absturzgefährdeten Raum. Obwohl die Vorschriften in sich keine großen Überraschungen mehr beherbergen, beleuchten sie doch gewisse Schwerpunkte, die fälschlicherweise oft als nicht bedeutend angesehen werden. Beispiele sind Rettungsmaßnahmen sowie UNTERWEISUNG und TRAINING. Die Bedeutung von Rettungsmaßnahmen wurde in den eher externen Bereichen von Höhenarbeiten schon immer ernst genommen. Beispiel hierfür ist das seilunterstützte Arbeitsverfahren der Industriekletterer, die die Themen gesicherter Zugang , Rückzug und Rettung auf eine Ebene Stellen. Das Hauptproblem besteht jedoch darin, den Mitarbeitern, die täglich in diesen Bereichen arbeiten, die Gefahren zu vermitteln, die durch einen Absturz entstehen und die Folgen, welche schwerwiegend sein können. Der Kauf von Produkten zur Rettung ist das Eine. Die Rettung an sich das Andere. Die Notwendigkeit von Unterweisungen und speziellen Rettungstrainings kann daher nicht genügend hervorgehoben werden. Beim Kauf von Rettungsgeräten sollte daher auch die nötige Kenntnis des Umgangs mit diesem vorhanden sein. Der Anwender muss außerdem laut Gesetz, wie bei jeder PSA (Persönliche Schutzausrüstung allgemein) im sicheren und sachgemäßen Umgang mit der PAS (Persönliche Absturz- Schutzausrüstung) geschult sein und diesen regelmäßig üben. Dazu muss der Unternehmer nach Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) § 31 besondere Unterweisungen mit Übungen durchführen. Unterweisungen und Trainings sind daher nicht nur wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Von geeigneten Lehrgängen profitieren sämtliche Mitarbeiter, die mit Absturzsicherung zu tun haben. Besonders wichtig sind nicht nur die komplexen und technischen Kurse gelegt, während Einsteigerkurse eher vernachlässigt werden. Diese sind aber genauso wichtig wie die Kenntnis der Rettung im Ernstfall.